1. Was ist ein Vermittlungsgutschein und wie setze ich diesen ein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, nach sechswöchigem Bezug von Regelleistungen durch die Agentur für Arbeit. (Klären Sie Einzelheiten zum Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.) Den Gutschein beantragen Sie bitte persönlich bei Ihrer zuständigen Behörde oder auch formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail mit Angabe Ihrer Kundennummer. Haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, können Sie mit diesem nun private Arbeitsvermittler beauftragen, Sie bei der Suche nach geeigneten Stellen zu unterstützen. Jeder Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen, gültigen Gutschein, wenn alle Voraussetzungen noch gegeben sind. Hat ein privater Arbeitsvermittler Sie innerhalb der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheines vermittelt, erhält dieser Ihren originalen Vermittlungsgutschein. Erfüllen Sie nicht die nötigen Voraussetzungen, um einen Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen, besteht selbstverständlich trotzdem die Möglichkeit unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie bitte hierzu persönlich oder telefonisch mit uns Kontakt auf, um den weiteren Verfahrensweg zu besprechen.